Ablauf der Therapie
Sie können mich während meiner Sprechstundenzeit unter 0176 / 875 840 87 oder per E-Mail (kontakt@psychotherapie-muenchow.de) kontaktieren, um einen Termin zu einem persönlichen Erstgespräch zu vereinbaren.
Das Erstgespräch dauert ca. 50 Minuten und ist für Sie unverbindlich. Im Erstgespräch verschaffe ich mir einen ersten Eindruck über Ihre Situation und kann Ihnen im Anschluss mitteilen, ob ich Ihnen ein Behandlungsangebot machen kann oder Sie ggfs. an andere Ansprechpartner verweisen muss. Zur diagnostischen Abklärung sind insgesamt bis zu 3 Sprechstundentermine möglich. Falls eine Behandlung indiziert ist und ich über freie Therapieplätze verfüge, folgen weitere 4 Sitzungen (sogenannte probatorische Sitzungen), welche der weiteren diagnostischen Abklärung, der Erfassung Ihrer persönlichen Lebensgeschichte und gemeinsamer Zielsetzung für die Psychotherapie dienen. Im Anschluss wird ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Es besteht die Möglichkeit eine Akutbehandlung (bis 12 Stunden), eine Kurzzeittherapie (12 bis 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 bis 80 Sitzungen) zu beantragen. Welche Leistungen beantragt werden, hängt von der Diagnose und der Symptomatik ab und wird im Rahmen der probatorischen Stunden entschieden. Nach der Bewilligung der Psychotherapie können die Therapiesitzungen beginnen. Die therapeutischen Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich zu einem festen Termin statt und dauern 50 Minuten. Diese Regelmäßigkeit gewährleistet ein intensives Arbeiten. Zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt der Therapie lassen sich die Abstände gegebenenfalls vergrößern.
Die Verhaltenstherapie arbeitet ziel- und lösungsorientiert und ist tendenziell eine Kurzzeittherapie. Generell ist es das Ziel, die Psychotherapie so kurz wie möglich und nur so lange wie nötig zu machen.
Kosten
Gesetzlich Krankenversicherte: Zunächst übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Erstgespräch und probatorische Sitzungen. Die Kosten der Therapie werden bei Vorliegen eines psychischen Störungsbildes und nach der Antragsgenehmigung in der Regel von allen gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Im Erstgespräch informiere ich Sie über die genaue Vorgehensweise. Um über Ihrer Krankenkasse abrechnen zu können, wird Ihre Versicherungskarte benötigt. Eine Überweisung ist nicht notwendig.
Privat Krankenversicherte und Beihilfe: In aller Regel werden die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen von den Privaten Krankenkassen und den Beihilfestellen übernommen. Jedoch sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung nicht einheitlich geregelt. Daher sollten Sie sich zur Sicherheit im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse informieren oder in der Versicherungspolice nachlesen, ob und wie viele Stunden Psychotherapie vertraglich vereinbart sind. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung am besten noch vor dem Erstgespräch, um die genauen Bedingungen zu klären.
Selbstzahler: Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Psychotherapiekosten selbst zu übernehmen. Die Kosten für mein Behandlungsangebot richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).