Ablauf der Therapie
Sie können uns während der Sprechstundenzeit unter 0176 / 875 840 87 oder per E-Mail (kontakt@psychotherapie-muenchow.de) kontaktieren, um einen Termin zu einem persönlichen Erstgespräch zu vereinbaren.
Im Erstgespräch (ca. 50 Minuten) erfolgt eine erste Abklärung und Beratung, um gemeinsam zu prüfen, ob eine Therapie für Sie passend ist.
Nach dem Erstgespräch folgen die sogenannten probatorischen Sitzungen (2–4 Termine), in denen wir Ihre Lebensgeschichte, Ihre Ziele und weitere Diagnostik besprechen. Diese Sitzungen finden nur statt, wenn ein Therapieplatz frei ist und die Therapie in unserer Praxis zu Ihren Zielen und Ihrer persönlichen Situation passt – ggf. kann es also zu einer Wartezeit kommen. Wenn im Anschluss gemeinsam entschieden wird, dass ein therapeutisches Arbeiten sinnvoll ist, stellen wir den Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
Die Therapie selbst findet in der Regel einmal wöchentlich für 50 Minuten statt. Diese Regelmäßigkeit sorgt dafür, dass wir intensiv und kontinuierlich an Ihren Zielen arbeiten können. Je nach Bedarf kann die Therapie als Akut-, Kurzzeit- oder Langzeittherapie erfolgen, und später können die Abstände der Sitzungen flexibel angepasst werden.
Kosten
Gesetzlich Krankenversicherte: Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Erstgespräch und probatorische Sitzungen. Nach Genehmigung des Therapieantrags werden die Therapiekosten übernommen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Abrechnung wird Ihre Versicherungskarte benötigt, eine Überweisung ist nicht nötig.
Privatversicherte / Beihilfe: Die Kosten werden meist übernommen, die Regelungen sind aber je nach Versicherung unterschiedlich. Bitte klären Sie vorab, wie viele Stunden Psychotherapie vertraglich vereinbart sind.
Selbstzahler: Sie können die Therapie auch selbst bezahlen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Ausfallhonorar in der Psychotherapie
Wir möchten Ihnen eine verlässliche Terminplanung ermöglichen. Gleichzeitig sind unsere Kapazitäten begrenzt, weshalb kurzfristige Absagen wirtschaftliche Auswirkungen haben.
Einzeltermine:
Bei Absagen von Einzelterminen weniger als 48 Stunden vorher wird ein Ausfallhonorar von 80 € berechnet, unabhängig vom Grund der Absage. Dies gilt nur, wenn der Termin dadurch nicht anderweitig vergeben werden kann.
Gruppentermine:
Bei regulären Therapiegruppen dürfen unsere Patienten und Patientinnen einmal pro Quartal ohne Kosten fehlen. Für die Grundversorgungsgruppe, die aus nur vier Terminen besteht, wird hingegen jede versäumte Stunde in Rechnung gestellt, da hier die Kapazitäten besonders begrenzt sind.
Das Ausfallhonorar dient dazu, die Planung und Kontinuität der Therapie für alle Patienten und Patientinnen sicherzustellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.